Ab dem 01.01.2018 treten folgende neue Prüfungsrichtlinien für Judo Dan-Grade in Kraft:
Für den 1. bis 5. Dan hat sich das allgemeine Prüfungsprogramm geändert:
- die traditionelle Nage-no Kata ist wie gehabt zum 1. Dan-Grad zu demonstrieren
- zum 2. Dan-Grad ist eine traditionelle Kata nach Wahl vorzuführen
vom 3. bis zum 5. Dan-Grad sind jeweils zwei traditionelle Katas vorzuführen - die vorgeführten Katas werden durch ein zusätzliches Einlegeblatt in den DDK-Pass
- von der zuständigen Prüfungskommission durch Unterschrift der Prüfer bestätigt.
Einlegeblätter sind bei der Materialstelle anzufordern.
Hier die aufgeführten traditionellen Katas:
Nage-no-Kata / Katame-no-Kata / Gonosen-no-Kata / Kime-no-Kata / Ju-no-Kata / Goshin-Jitsu-no-Kata / Itsutsu-no-Kata / Koshiki-no-Kata
Judoka ab dem vollendeten 40. Lebensjahr haben die Möglichkeit, anstelle der Demonstration von wettkampfbezogenen Stand- und Bodentechniken eine eigene Entwickelte Kata mit 15 technischen Elementen vorzuführen und zu erläutern.
Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank.
Alfred Buchholz, Vors. der Budo-Kommission / 31.08.2017
Kyu-Prüfungsordung im Judo
(nur Text) zum download als pdf-Datei:
Prüfungsordnung zum 1-5. Dan Judo
Prüfungsordnung zum 6.-8. Dan Judo
Anträge sind über die Landesprüfungswarte oder direkt an die Budokommission zu richten. Download als pdf-Datei: